Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht in der Verwaltungsklausur

Öffentliches Recht VIII · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 1 Übungsfrage dazu

Die Entscheidung

Wenn ein förmliches Gesetz im Weg steht, gibt es drei Verfahren, und sie unterscheiden sich in allem: wer sie einleitet, was geprüft wird, was am Ende herauskommt. Für die Bearbeitung ist die wichtigere Entscheidung aber eine andere — nämlich die, dass keines von ihnen in eine Verwaltungsklausur gehört, solange nicht ausdrücklich danach gefragt ist.

Abstrakte NormenkontrolleKonkrete NormenkontrolleVerfassungsbeschwerde
NormArt. 94 I Nr. 2 GGArt. 100 I GGArt. 94 I Nr. 4a GG
WerBundesregierung, Landesregierung, ein Viertel der Mitglieder des Bundestagesdas Gericht, von Amts wegenjedermann, § 90 I BVerfGG
Wannkeine Frist; kein konkreter Fall nötignur im anhängigen Verfahren, bei Entscheidungserheblichkeitnach Erschöpfung des Rechtswegs, § 90 II 1 BVerfGG
GegenstandBundesrecht und Landesrecht, auch untergesetzlichesnur das förmliche nachkonstitutionelle Gesetzjeder Akt der öffentlichen Gewalt
MaßstabGrundgesetz, bei Landesrecht auch sonstiges BundesrechtGrundgesetz oder LandesverfassungGrundrechte und grundrechtsgleiche Rechte
ErgebnisNichtigerklärung mit Gesetzeskraft, § 31 II BVerfGGdasselbe, im ZwischenverfahrenAufhebung der Entscheidung, Feststellung
Treffer in 40 Aufgaben000

Schema · Braucht der Fall überhaupt eine dieser Fragen

  1. Ist die Norm ein förmliches Gesetz? Wenn nein — und in fünfzehn von fünfzehn Fällen war das so —, ist die ganze Frage erledigt: Das Fachgericht verwirft selbst.
  2. Lässt sich das Gesetz verfassungskonform auslegen? Dann ist es das, was zu schreiben ist: eine Auslegung, keine Vorlage. Die verfassungskonforme Auslegung ist der Regelfall und der sichere Weg; ihre Grenze ist der Wortlaut und der erkennbare Wille des Gesetzgebers.
  3. Kommt es auf die Gültigkeit an? Nur dann wäre eine Vorlage überhaupt zulässig. Führt der Fall auch ohne die Norm zum selben Ergebnis, fehlt die Entscheidungserheblichkeit.
  4. Was schreibt man dann? Einen Satz: „Durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Ermächtigungsgrundlage bestehen nicht.“ Oder, wenn es sie gibt: „Die Kammer teilt die Bedenken nicht, weil …“ Eine Aussetzung nach Art. 100 I 1 GG ist eine Entscheidung, die das ganze Verfahren anhält — sie wird in einer Prüfungsarbeit nur verlangt, wenn der Aufgabentext sie ausdrücklich nahelegt.
  5. Die Ausnahme
    Ist im Aufgabentext ein neues Landesgesetz mitgeliefert und wird nach seiner Verfassungsmäßigkeit gefragt, ist die Vorlage der ehrliche Ausgang — dann aber mit dem Vorlagebeschluss, der die Entscheidungserheblichkeit und die Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit darlegt.

Gegenprobe

Suche im Aufgabentext nach dem Wort „Gesetz“. Steht dort eine Satzung, eine Verordnung, ein Bebauungsplan oder eine Veränderungssperre, ist Art. 100 I GG erledigt, bevor er gestellt wird. Steht dort ein Landesgesetz, prüfe die Auslegung, bevor du an die Vorlage denkst.

Zu diesem Modul gehören 1 Übungsfrage mit sofortiger Rückmeldung — dazu Mikrofälle, Karteikarten im Wiederholungsrhythmus und die Arena. Kostenlos anmelden und weiterarbeiten.

Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe Tiefenkorrektur, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.

Weiter im Thema