Die Entscheidung. Die Weiche steht am Anfang der Zulässigkeit und wirkt bis in den Tenor. Sie lässt sich in einem Satz stellen: Bestand die aufschiebende Wirkung jemals, und hat erst die Behörde sie beseitigt?
| Anordnen — § 80 V 1 Alt. 1 VwGO | Wiederherstellen — § 80 V 1 Alt. 2 VwGO | |
|---|---|---|
| Grund des Wegfalls | § 80 II 1 Nr. 1, 2, 3, 3a VwGO — kraft Gesetzes | § 80 II 1 Nr. 4 VwGO — kraft behördlicher Anordnung |
| Bayerische Hauptfälle | Beitrags- und Kostenbescheid; Art. 21a S. 1 VwZVG; § 212a I BauGB | sicherheitsrechtliche Untersagung, Gewerbeuntersagung, Nutzungsuntersagung mit Ziffer „sofort vollziehbar“ |
| § 80 III 1 VwGO | nicht zu prüfen — es gibt keine Anordnung, die zu begründen wäre | zu prüfen, und zwar vor der Abwägung, als formeller Punkt |
| § 80 VI VwGO | nur bei Nr. 1; nicht bei Nr. 2, 3, 3a | nie |
| Was das Gericht abwägt | gesetzliches Vollzugsinteresse gegen Aussetzungsinteresse | besonderes Vollzugsinteresse gegen Aussetzungsinteresse |
| Tenor | „… wird angeordnet.“ | „… wird wiederhergestellt.“ — oder, bei Begründungsmangel, „Die Anordnung der sofortigen Vollziehung in Ziffer … wird aufgehoben.“ |
Schema · Die Weiche stellen
- Lies den Bescheid, nicht den Antrag. Steht dort eine gesonderte Ziffer, die die sofortige Vollziehung anordnet? Dann Nummer 4, dann wiederherstellen. Steht sie nicht dort, suche im Gesetz.
- Suche im Gesetz in dieser Reihenfolge: Nummer 1 (fordert der Bescheid Geld an?) — Nummer 3 (gibt es ein Fachgesetz, in Bayern vor allem Art. 21a S. 1 VwZVG oder § 212a I BauGB?) — Nummer 3a (Drittrechtsbehelf, Bundesverkehrswege, Mobilfunknetze?) — Nummer 2 (unaufschiebbare Maßnahme eines Polizeivollzugsbeamten?).
- Findest du nichts, ist das das Ergebnis. Dann besteht die aufschiebende Wirkung, und weder anzuordnen noch wiederherzustellen ist etwas; statthaft ist die Feststellung analog § 80 V 1 VwGO. Ö4-1.16.
- Zieh die vier Folgen sofort. Verb im Antrag · § 80 III 1 VwGO ja oder nein · § 80 VI VwGO ja oder nein · Maßstab der Abwägung. Wer die Weiche stellt und die Folgen nicht zieht, hat nur die halbe Arbeit gemacht.
- Bei mehreren Verfügungen in einem Bescheid wird die Weiche mehrfach gestellt. Die Nutzungsuntersagung in Ziffer 1 kann sofort vollziehbar erklärt sein (Nummer 4), die Zwangsgeldandrohung in Ziffer 2 entfällt kraft Art. 21a S. 1 VwZVG (Nummer 3), der Kostenbescheid in Ziffer 3 kraft Nummer 1. Drei Nummern, zwei Verben, ein Tenor mit mehreren Sätzen. Ö4-3.14.
Gegenprobe. Streiche die behördliche Anordnung gedanklich aus dem Bescheid. Hätte der Rechtsbehelf dann aufschiebende Wirkung? Ist die Antwort ja, war es Nummer 4 und wird wiederhergestellt. Ist sie nein, greift eine gesetzliche Nummer, und es wird angeordnet.