Versorgungsrechte im Vergleich: Nießbrauch, Wohnungsrecht, Reallast (§ 1030 BGB, § 1093 BGB, § 1105 BGB)

Kautelarrecht · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 1 Übungsfrage dazu

Welches Versorgungsrecht passt, entscheidest du in der Klausur nach dem Bedürfnis des Übergebers:

  • Erträge behalten → Nießbrauch (§ 1030 BGB).
  • Nur wohnen (und gläubigersicher) → Wohnungsrecht (§ 1093 BGB).
  • Festes Geld, Naturalien oder Pflege → Reallast (§ 1105 BGB), ausgeformt als Leibrente oder dauernde Last.
  • Und wo mehreres zusammenkommt, fasst das Leibgeding alles in einer Eintragung (§ 49 GBO).

Immer zuerst fragen: Geht es um Erträge, ums Wohnen oder um Geld? Danach richtet sich das Instrument.

Zu diesem Modul gehören 1 Übungsfrage mit sofortiger Rückmeldung — dazu Mikrofälle, Karteikarten im Wiederholungsrhythmus und die Arena. Kostenlos anmelden und weiterarbeiten.

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