Welches Versorgungsrecht passt, entscheidest du in der Klausur nach dem Bedürfnis des Übergebers:
- Erträge behalten → Nießbrauch (§ 1030 BGB).
- Nur wohnen (und gläubigersicher) → Wohnungsrecht (§ 1093 BGB).
- Festes Geld, Naturalien oder Pflege → Reallast (§ 1105 BGB), ausgeformt als Leibrente oder dauernde Last.
- Und wo mehreres zusammenkommt, fasst das Leibgeding alles in einer Eintragung (§ 49 GBO).
Immer zuerst fragen: Geht es um Erträge, ums Wohnen oder um Geld? Danach richtet sich das Instrument.