Die modifizierte Zugewinngemeinschaft — das Arbeitspferd (§ 1371 BGB, § 1372 BGB, § 5 ErbStG)

Kautelarrecht · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 1 Übungsfrage dazu

Examenstreffer: 5 von 23 Terminen (Bayern) Grundlage der Auswertung

Das ist die Standardlösung für den typischen Wunsch „Scheidungsschutz ja, Todesfall-Vorteile behalten“.

Man bleibt im Güterstand der Zugewinngemeinschaft und schließt nur den Zugewinnausgleich für die Beendigung zu Lebzeiten (Scheidung, §§ 1372 ff.) aus; § 1371 I BGB für den Todesfall bleibt erhalten.

Ergebnis:

  • kein Ausgleich bei Scheidung
  • aber weiterhin § 5 ErbStG
  • und die niedrige ⅛-Pflichtteilsquote.

Fast immer der Gütertrennung überlegen — derselbe Scheidungsschutz ohne deren Kollateralschäden.

Examenstreffer

Die ehevertragliche Gestaltung (modifizierte Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung nur für den Scheidungsfall, Güterstandsschaukel) und ihre Wirkung auf die Pflichtteilsquote (§§ 1371, 1931) waren in rund 5 Terminen tragend (u. a. Nov 2020, Mai 2016, Mai 2013).

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