Die Haftsumme der Wiebke Stoll

Handels- und Gesellschaftsrecht · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 1 Übungsfrage dazu

Der Sachverhalt. Die Nordwind Segelcharter KG hat eine persönlich haftende Gesellschafterin, Petra Lorentz, und eine Kommanditistin, Wiebke Stoll. Für Stoll ist im Handelsregister eine Haftsumme von 80.000 € eingetragen; im Gesellschaftsvertrag hat sie eine Einlage von 80.000 € übernommen und 50.000 € eingezahlt. Die Werft Hagedorn hat eine offene Forderung gegen die KG über 100.000 €, die Gesellschaft ist vermögenslos.

Die Kette steht: Verbindlichkeit der Gesellschaft, akzessorische Haftung nach § 161 II iVm § 126 S. 1 HGB, Begrenzung nach § 171 I Hs. 1 HGB auf die eingetragene Haftsumme (§ 172 I HGB), Erlöschen, soweit die Einlage geleistet ist (§ 171 I Hs. 2 HGB).

Haftsumme (§ 172 I HGB)80.000 €
abzüglich geleisteter Einlage (§ 171 I Hs. 2 HGB)– 50.000 €
offene Haftung30.000 €

Hagedorn kann von Stoll 30.000 € verlangen. Den Rest muss die Werft gegen Lorentz durchsetzen, die unbeschränkt haftet.

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