Dieses Feld beantwortet drei Fragen. Erstens: Was können die Ehegatten überhaupt vereinbaren, und in welcher Form? Zweitens: Welche Güterstände hält das Gesetz für sie bereit, und was ändert sich für Vermögen, Verfügungsbefugnis und Haftung, wenn sie einen davon wählen? Drittens: Wo endet die Freiheit – und mit welcher Rechtsfolge?
Der Aufbau folgt der Systematik des Gesetzes: Ehevertrag (§ 1408 BGB) → gewählter Güterstand (§ 1414 BGB, §§ 1415 ff. BGB, § 1519 BGB) → Wirkung gegenüber Dritten (§ 1412 BGB).
Ohne die Nachbarfelder läuft das Feld leer. Was der Vertrag abwählt, steht in den Feldern 1 und 2: die Verfügungsbeschränkungen und der Zugewinnausgleich. Und die Grenze, um die in der Klausur wirklich gestritten wird, liegt nicht im Güterrecht, sondern in den Scheidungsfolgen (Feld 9) – der Ehevertrag scheitert fast nie am Güterstand, sondern am Unterhaltsverzicht, der neben ihm steht.