Getrennt oder gemeinsam?

Familienrecht · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 1 Übungsfrage dazu

GütertrennungGütergemeinschaft
Eintrittkraft Gesetzes als Auffangstand, § 1414 BGBnur durch ausdrückliche Vereinbarung, § 1415 BGB
Vermögenzwei getrennte Vermögen, nichts GemeinsamesGesamtgut (§ 1416 I BGB), daneben Vorbehaltsgut (§ 1418 BGB) und Sondergut
Übergang–ohne Übertragungsakt, § 1416 II BGB
Verfügungfrei; §§ 1365, 1369 BGB gelten nicht§ 1419 I BGB (kein Verfügen über den Anteil), § 1423 BGB (Gesamtgut im Ganzen)
Haftungjeder für sichGesamtgutsverbindlichkeiten, § 1437 BGB
Endekein AusgleichAuseinandersetzung des Gesamtguts
Dritte§ 1412 BGB§ 1412 BGB; Vorbehaltsgut zusätzlich § 1418 IV BGB

Als dritten wählbaren Güterstand kennt das Gesetz die Wahl-Zugewinngemeinschaft des deutsch-französischen Abkommens (§ 1519 BGB). Dort ist § 1412 BGB nicht anzuwenden (§ 1519 S. 3 BGB).

Zu diesem Modul gehören 1 Übungsfrage mit sofortiger Rückmeldung — dazu Mikrofälle, Karteikarten im Wiederholungsrhythmus und die Arena. Kostenlos anmelden und weiterarbeiten.

Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe Tiefenkorrektur, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.

Weiter im Thema