§ 2265 BGB: Errichten können es nur Ehegatten. § 2267 S. 1 BGB: Einer schreibt nach § 2247 BGB, der andere unterzeichnet eigenhändig mit.
Erbrecht · 1. Staatsexamen · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 1 Übungsfrage dazu
§ 2265 BGB: Errichten können es nur Ehegatten. § 2267 S. 1 BGB: Einer schreibt nach § 2247 BGB, der andere unterzeichnet eigenhändig mit.
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