Vollerbe oder Vorerbe – das Berliner Testament in zwei Bauarten

Erbrecht · 1. Staatsexamen · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 1 Übungsfrage dazu

EinheitslösungTrennungslösung
Der Überlebende istVollerbe des ErstversterbendenVorerbe des Erstversterbenden
Der Dritte istSchlusserbe allein des ÜberlebendenNacherbe des Erstversterbenden und Erbe des Überlebenden
Vermögenverschmilzt zu einer Massezwei getrennte Massen
Verfügungsmachtfrei; Schranke nur § 2287 BGB entsprechend§§ 2113 bis 2115 BGB
Grundlage§ 2269 I BGB als ZweifelsregelAnordnung des Erblassers, §§ 2100 ff. BGB

§ 2269 I BGB ist eine Zweifelsregel, kein Wahlrecht. Gelegentlich wird dem Überlebenden die Wahl zwischen beiden Bauarten zugestanden. Dagegen steht der Wortlaut: Die Vorschrift sagt „so ist im Zweifel anzunehmen“ und greift damit erst, wenn die Auslegung kein Ergebnis liefert. Die Stellung des Überlebenden steht mit dem ersten Erbfall fest und richtet sich nach dem Willen beider Ehegatten bei der Errichtung – nicht nach einer Entscheidung, die er später trifft.

Woran man die Trennungslösung erkennt: an Anordnungen, die nur bei getrennten Massen einen Sinn ergeben – Verfügungsbeschränkungen, ein Ersatznacherbe, die Zuweisung bestimmter Gegenstände „aus dem Nachlass meines Mannes“.

Zu diesem Modul gehören 1 Übungsfrage mit sofortiger Rückmeldung — dazu Mikrofälle, Karteikarten im Wiederholungsrhythmus und die Arena. Kostenlos anmelden und weiterarbeiten.

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