E-0.13 · Schriftsatz, Mandantenschreiben, Hilfsgutachten

Erbrecht · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 1 Übungsfrage dazu

Was du am Ende schreibst, bestimmt allein der Bearbeitervermerk – lies ihn zuerst und noch einmal zuletzt.

  • Der Schriftsatz ist in Kanzleisprache abzufassen, mit Rubrum, bestimmtem Antrag nach § 253 II Nr. 2 ZPO, Sachvortrag und Beweisangeboten; eingereicht wird als elektronisches Dokument nach § 130d ZPO, im FamFG-Verfahren über § 14b I 1 FamFG.
  • Das Mandantenschreiben ist etwas anderes: Alltagssprache, klare Empfehlung, bezifferte Alternativen, eine konkrete Rückmeldefrist.
  • Ein Hilfsgutachten schreibst du nur, wenn der Bearbeitervermerk es verlangt – und dann knapp, für den Fall, dass du dich anders entscheidest.
💡 Merke
Im Mandantenschreiben steht die Zahl, nicht die Norm: „Nach meiner Berechnung erhalten Sie rund 285.000 € statt rund 150.000 €.“

Zu diesem Modul gehören 1 Übungsfrage mit sofortiger Rückmeldung — dazu Mikrofälle, Karteikarten im Wiederholungsrhythmus und die Arena. Kostenlos anmelden und weiterarbeiten.

Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe Tiefenkorrektur, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.

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