- Mandantenzielin einem Satz, vor jeder Prüfung
- Rechtsgutachtenüber alle in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen
- Zweckmäßigkeiteine eigene Station: Weg, Gegner, Gericht, Streitwert, Kosten, Fristen; für sie gibt es die Punkte
- Praktischer Teil
Prüfst du aus Klägersicht?
Ja
Erst das materielle Recht, dann die Zulässigkeit
Nein
Umgekehrt — der Prozess läuft schon, und jede Zulässigkeitslücke ist der billigste Sieg
Die Anwaltsklausur hat vier Teile, und keiner davon ist verzichtbar.
- Erstens das Mandantenziel in einem Satz, vor jeder Prüfung: „Die Mandantin verlangt von ihrem Bruder Auskunft über den Nachlassbestand und anschließend ihren Pflichtteil in Geld.“
- Zweitens das Rechtsgutachten über alle in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen – aus Klägersicht wird das materielle Recht vor der Zulässigkeit geprüft, aus Beklagtensicht umgekehrt, weil der Prozess bereits läuft und jede Zulässigkeitslücke der billigste Sieg ist.
- Drittens die Zweckmäßigkeit als eigene Station: Weg, Gegner, Gericht, Streitwert, Kosten, Fristen.
- Viertens der praktische Teil.
Falle
Ein Gutachten, das mit „der Anspruch besteht“ endet, ist keine anwaltliche Arbeit – die Zweckmäßigkeit ist der Teil, für den es die Punkte gibt.