E-0.10 · Die Wertgrenzen der Rechtsmittel (§ 511 ZPO, § 544 ZPO, § 61 FamFG)

Erbrecht · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 2 Übungsfragen dazu

Drei Zahlen musst du auswendig können, und sie haben sich zum 01.01.2026 alle bewegt.

Für die Rechtsmittel steht das Übergangsrecht in § 47 EGZPO und knüpft an die Verkündung der anzufechtenden Entscheidung oder den Schluss der mündlichen Verhandlung an.

💡 Merke
Notiere dir zu Beginn jeder Zivilklausur drei Zahlen an den Rand:

Zu diesem Modul gehören 2 Übungsfragen mit sofortiger Rückmeldung — dazu Mikrofälle, Karteikarten im Wiederholungsrhythmus und die Arena. Kostenlos anmelden und weiterarbeiten.

Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe Tiefenkorrektur, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.

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