Sittenwidrig ist ein Verhalten, das gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt. Die Formel ist eine Arbeitsanweisung: Sie verlangt eine Gesamtwürdigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck.
Kein einzelner Umstand entscheidet für sich. Sittenwidrig wird das Verhalten erst durch das Zusammentreffen: Planmäßigkeit, Dauer, Zahl der Betroffenen, Ausnutzung einer Unterlegenheit, das Verhältnis zwischen eigenem Vorteil und fremdem Nachteil. In der Klausur folgt der Formel deshalb keine Behauptung, sondern eine Aufzählung der Umstände und dann die Wertung.
Daraus folgt zweierlei. Die Würdigung hängt am Zeitpunkt – sie kann anders ausfallen, sobald das Verhalten öffentlich bekannt ist und niemand mehr getäuscht werden kann. Und sie hängt an der Person: Sie ist gegenüber jedem Geschädigten gesondert festzustellen.
Grobe Fahrlässigkeit ersetzt den Schädigungsvorsatz des § 826 BGB nie. Leichtfertiges, gewissenloses Verhalten kann zwar die Sittenwidrigkeit tragen; wer aber nur fahrlässig handelt, verstößt gegen die Sorgfalt, nicht gegen die guten Sitten.