Wartezeit für den allgemeinen Kündigungsschutz

Arbeitsrecht · 1. Staatsexamen · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 1 Übungsfrage dazu

Der Erste Abschnitt des KSchG gilt erst, wenn das Arbeitsverhältnis „in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat“ (§ 1 I KSchG). Nicht die Beschäftigung zählt, sondern der rechtliche Bestand – die Wartezeit läuft auch während Krankheit und Elternzeit.

Zu diesem Modul gehören 1 Übungsfrage mit sofortiger Rückmeldung — dazu Mikrofälle, Karteikarten im Wiederholungsrhythmus und die Arena. Kostenlos anmelden und weiterarbeiten.

Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe Tiefenkorrektur, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.

Weiter im Thema