Verdachtskündigung — die Anhörung als formelle Wirksamkeitsvoraussetzung

Im Ersatzteillager kommt es zu erheblichem Warenschwund. Verdächtig ist Lagerverwalter L: Nur er hat Zugang zum gesicherten Bereich, die Fehlbestände fallen ausschließlich in seine Schichten, und eine Kamera zeigt ihn wiederholt mit Kartons am Hinterausgang. Der AG hört L an; dieser bestreitet pauschal. Der AG kündigt außerordentlich wegen des Verdachts.

Trägt die Verdachtskündigung?

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