Welche Absätze des § 56 StGB sind bei Freiheitsstrafen von fünf Monaten, sechs Monaten, einem Jahr, einem Jahr und einem Monat sowie zwei Jahren und einem Monat

Welche Absätze des § 56 StGB sind bei Freiheitsstrafen von fünf Monaten, sechs Monaten, einem Jahr, einem Jahr und einem Monat sowie zwei Jahren und einem Monat zu prüfen?

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