Welche Absätze des § 56 StGB sind bei Freiheitsstrafen von fünf Monaten, sechs Monaten, einem Jahr, einem Jahr und einem Monat sowie zwei Jahren und einem Monat
Welche Absätze des § 56 StGB sind bei Freiheitsstrafen von fünf Monaten, sechs Monaten, einem Jahr, einem Jahr und einem Monat sowie zwei Jahren und einem Monat zu prüfen?