Vier Monate Freiheitsstrafe, kein besonders schwerer Fall trotz erfüllten Regelbeispiels, keine Entziehung der Fahrerlaubnis bei einer Verkehrsstraftat. Welche

Vier Monate Freiheitsstrafe, kein besonders schwerer Fall trotz erfüllten Regelbeispiels, keine Entziehung der Fahrerlaubnis bei einer Verkehrsstraftat. Welche Begründungspflichten bestehen?

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