Vier Monate Freiheitsstrafe, kein besonders schwerer Fall trotz erfüllten Regelbeispiels, keine Entziehung der Fahrerlaubnis bei einer Verkehrsstraftat. Welche
Vier Monate Freiheitsstrafe, kein besonders schwerer Fall trotz erfüllten Regelbeispiels, keine Entziehung der Fahrerlaubnis bei einer Verkehrsstraftat. Welche Begründungspflichten bestehen?