Steht § 156 StPO der Rücknahme einer unwirksamen Anklage entgegen, über deren Zulassung bereits entschieden wurde?
Steht § 156 StPO der Rücknahme einer unwirksamen Anklage entgegen, über deren Zulassung bereits entschieden wurde?
Steht § 156 StPO der Rücknahme einer unwirksamen Anklage entgegen, über deren Zulassung bereits entschieden wurde?