Sind die Erfolgsaussichten offen — gibt § 212a I BauGB dem Vollzugsinteresse ein zusätzliches Gewicht?
Sind die Erfolgsaussichten offen — gibt § 212a I BauGB dem Vollzugsinteresse ein zusätzliches Gewicht?
Sind die Erfolgsaussichten offen — gibt § 212a I BauGB dem Vollzugsinteresse ein zusätzliches Gewicht?