Pfandgläubiger P gibt den verpfändeten Ring dem Verpfänder zurück und behält sich dabei das Pfandrecht vor. Besteht es fort, obwohl die Forderung noch offen ist

Pfandgläubiger P gibt den verpfändeten Ring dem Verpfänder zurück und behält sich dabei das Pfandrecht vor. Besteht es fort, obwohl die Forderung noch offen ist?

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