Pfandgläubiger P gibt den verpfändeten Ring dem Verpfänder zurück und behält sich dabei das Pfandrecht vor. Besteht es fort, obwohl die Forderung noch offen ist
Pfandgläubiger P gibt den verpfändeten Ring dem Verpfänder zurück und behält sich dabei das Pfandrecht vor. Besteht es fort, obwohl die Forderung noch offen ist?