Nachträglich bekannt werden eine erhöhende Tatsache (+50.000 €), eine senkende mit Zusammenhang (−20.000 €) und eine senkende ohne Zusammenhang, die der Steuerp
Nachträglich bekannt werden eine erhöhende Tatsache (+50.000 €), eine senkende mit Zusammenhang (−20.000 €) und eine senkende ohne Zusammenhang, die der Steuerpflichtige grob schuldhaft nicht erklärt hat (−8.000 €). Wie weit reicht die Korrektur?