Ist in AGB gegenüber einem Unternehmer ein Ausschluss der Haftung für grob fahrlässige Pflichtverletzungen des Verwenders wirksam, obwohl § 309 BGB nicht unmitt

Ist in AGB gegenüber einem Unternehmer ein Ausschluss der Haftung für grob fahrlässige Pflichtverletzungen des Verwenders wirksam, obwohl § 309 BGB nicht unmittelbar gilt?

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