Genügt für den Widerruf einer wechselbezüglichen Verfügung die beglaubigte Abschrift der notariellen Urkunde?
Genügt für den Widerruf einer wechselbezüglichen Verfügung die beglaubigte Abschrift der notariellen Urkunde?
Genügt für den Widerruf einer wechselbezüglichen Verfügung die beglaubigte Abschrift der notariellen Urkunde?