E verlangt von K nach § 985 BGB ein Gemälde heraus, das K in Besitz hat; E hat es selbst nie besessen. Wer muss das Eigentum beweisen?
E verlangt von K nach § 985 BGB ein Gemälde heraus, das K in Besitz hat; E hat es selbst nie besessen. Wer muss das Eigentum beweisen?