E verlangt von K nach § 985 BGB ein Gemälde heraus, das K in Besitz hat; E hat es selbst nie besessen. Wer muss das Eigentum beweisen?

E verlangt von K nach § 985 BGB ein Gemälde heraus, das K in Besitz hat; E hat es selbst nie besessen. Wer muss das Eigentum beweisen?

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