Die Zeugin verlegt den Tatort in der Hauptverhandlung von der Wohnung in den Hausflur; das Strafgesetz bleibt dasselbe. Muss hingewiesen werden?
Die Zeugin verlegt den Tatort in der Hauptverhandlung von der Wohnung in den Hausflur; das Strafgesetz bleibt dasselbe. Muss hingewiesen werden?