Die Vollstreckungsbehörde beantragt, in einem Beschluss drei Wochen Ersatzzwangshaft anzuordnen. Wie entscheidet das Verwaltungsgericht?
Die Vollstreckungsbehörde beantragt, in einem Beschluss drei Wochen Ersatzzwangshaft anzuordnen. Wie entscheidet das Verwaltungsgericht?