Die Vollstreckungsbehörde beantragt, in einem Beschluss drei Wochen Ersatzzwangshaft anzuordnen. Wie entscheidet das Verwaltungsgericht?

Die Vollstreckungsbehörde beantragt, in einem Beschluss drei Wochen Ersatzzwangshaft anzuordnen. Wie entscheidet das Verwaltungsgericht?

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