Der Angeklagte konnte den Schaden mangels Mitteln nicht ersetzen, hat dem Geschädigten aber ernsthaft Ratenzahlungen angeboten. Welche Bedeutung hat das für ein
Der Angeklagte konnte den Schaden mangels Mitteln nicht ersetzen, hat dem Geschädigten aber ernsthaft Ratenzahlungen angeboten. Welche Bedeutung hat das für eine Aussetzung nach § 56 II StGB?