Der Angeklagte ist in einen Geschäftsraum eingebrochen und hat dort gestohlen; das Urteil wendet ohne Begründung den Strafrahmen des § 242 I StGB an. Welche Beg
Der Angeklagte ist in einen Geschäftsraum eingebrochen und hat dort gestohlen; das Urteil wendet ohne Begründung den Strafrahmen des § 242 I StGB an. Welche Begründungspflicht ist verletzt?