Der Angeklagte ist in einen Geschäftsraum eingebrochen und hat dort gestohlen; das Urteil wendet ohne Begründung den Strafrahmen des § 242 I StGB an. Welche Beg

Der Angeklagte ist in einen Geschäftsraum eingebrochen und hat dort gestohlen; das Urteil wendet ohne Begründung den Strafrahmen des § 242 I StGB an. Welche Begründungspflicht ist verletzt?

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