Das Gericht bezieht in der Hauptverhandlung einen nach § 154a StPO ausgeschiedenen Teil der Tat wieder ein; die Verteidigung konnte sich darauf nicht vorbereite
Das Gericht bezieht in der Hauptverhandlung einen nach § 154a StPO ausgeschiedenen Teil der Tat wieder ein; die Verteidigung konnte sich darauf nicht vorbereiten. Was kann sie beantragen?