Der Wortlaut
Schutzbedürftig ist der Dritte, der keinen eigenen inhaltsgleichen vertraglichen Anspruch gegen den Schuldner oder einen anderen hat.
Woran gemessen wird
Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.
- keinen eigenen inhaltsgleichen vertraglichen Anspruch
Woher der Wortlaut stammt
am Gesetz gebildet