Mittäter (§ 830 I 1 BGB)

Lehrstoff · Feld 3 · D-3.09 · Definition aus ALEX – Tutor

Der Wortlaut

Haben mehrere durch eine gemeinschaftlich begangene unerlaubte Handlung einen Schaden verursacht, so ist jeder für den Schaden verantwortlich (§ 830 I 1 BGB). Erforderlich ist ein gemeinsamer Entschluss. Das Wort „gemeinschaftlich“ steht allein in Satz 1.

Woran gemessen wird

Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.

  • Haben mehrere durch eine gemeinschaftlich begangene unerlaubte Handlung einen Schaden verursacht, so ist jeder für den Schaden verantwortlich
  • gemeinsamer Entschluss
  • „gemeinschaftlich“ steht allein in Satz 1

Fundstellen

Diesen Wortlaut zu lesen ist das eine. In ALEX – Tutor schreibst du ihn selbst auf, bekommst ihn gegen die tragenden Wörter gemessen — und dann so lange wiedervorgelegt, bis er sitzt: nach der Vergessenskurve, nicht nach Gefühl. Was daneben ging, steht abends im Fehlerprotokoll; ganze Klausuren gehen in die Korrektur. Kostenlos anmelden.

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