Der Wortlaut
Haben mehrere durch eine gemeinschaftlich begangene unerlaubte Handlung einen Schaden verursacht, so ist jeder für den Schaden verantwortlich (§ 830 I 1 BGB). Erforderlich ist ein gemeinsamer Entschluss. Das Wort „gemeinschaftlich“ steht allein in Satz 1.
Woran gemessen wird
Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.
- Haben mehrere durch eine gemeinschaftlich begangene unerlaubte Handlung einen Schaden verursacht, so ist jeder für den Schaden verantwortlich
- gemeinsamer Entschluss
- „gemeinschaftlich“ steht allein in Satz 1