Der Wortlaut
Digitale Inhalte sind Daten, die in digitaler Form erstellt und bereitgestellt werden (§ 327 II 1 BGB). Digitale Dienstleistungen sind Dienstleistungen, die dem Verbraucher 1. die Erstellung, die Verarbeitung oder die Speicherung von Daten in digitaler Form oder den Zugang zu solchen Daten ermöglichen, oder 2. die gemeinsame Nutzung der vom Verbraucher oder von anderen Nutzern der entsprechenden Dienstleistung in digitaler Form hochgeladenen oder erstellten Daten oder sonstige Interaktionen mit diesen Daten ermöglichen (§ 327 II 2 BGB). Beides zusammen sind die digitalen Produkte (§ 327 I 1 BGB).
Woran gemessen wird
Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.
- Digitale Inhalte sind Daten, die in digitaler Form erstellt und bereitgestellt werden
- Digitale Dienstleistungen sind Dienstleistungen, die dem Verbraucher 1. die Erstellung, die Verarbeitung oder die Speicherung von Daten in digitaler Form oder den Zugang zu solchen Daten ermöglichen, oder 2. die gemeinsame Nutzung der vom Verbraucher oder von anderen Nutzern der entsprechenden Dienstleistung in digitaler Form hochgeladenen oder erstellten Daten oder sonstige Interaktionen mit diesen Daten ermöglichen
- digitalen Produkte