Betriebsteil

Arbeitsrecht · 1. Staatsexamen · Feld 8 · D-8.03 · Definition aus ALEX – Tutor

Der Wortlaut

Ein Betriebsteil genügt, und das steht im Gesetz: § 613a I 1 BGB nennt ihn neben dem Betrieb. Betriebsteil ist eine innerhalb des Betriebs abgrenzbare Teileinheit, die selbst eine wirtschaftliche Einheit bildet, also über eine eigene Organisation von Personen und Sachen mit eigenem Teilzweck verfügt. Auf die Eigenschaft als Betrieb im Sinne des § 1 BetrVG oder auf eine Verselbständigung nach § 4 I 1 BetrVG kommt es nicht an; ebenso wenig auf eine eigene Leitungsstruktur in personellen Angelegenheiten. Übergegangen sind alle Arbeitsverhältnisse, die dem Betriebsteil zugeordnet sind; die Zuordnung folgt der tatsächlichen Eingliederung, nicht dem Wunsch des Erwerbers. Beim Übergang eines Betriebsteils bleibt die Identität an diesem Teil zu messen, nicht am Gesamtbetrieb.

Woran gemessen wird

Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.

  • Betriebsteil
  • neben dem Betrieb
  • innerhalb des Betriebs abgrenzbare Teileinheit
  • selbst eine wirtschaftliche Einheit bildet
  • Teilzweck
  • Betrieb
  • nicht
  • Leitungsstruktur in personellen Angelegenheiten
  • zugeordnet
  • tatsächlichen Eingliederung
  • Identität

Fundstellen

Woher der Wortlaut stammt

§ 613a I 1 BGB · st. Rspr. des BAG

Diesen Wortlaut zu lesen ist das eine. In ALEX – Tutor schreibst du ihn selbst auf, bekommst ihn gegen die tragenden Wörter gemessen — und dann so lange wiedervorgelegt, bis er sitzt: nach der Vergessenskurve, nicht nach Gefühl. Was daneben ging, steht abends im Fehlerprotokoll; ganze Klausuren gehen in die Korrektur. Kostenlos anmelden.

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