Der Wortlaut
„Eine Forderung kann von dem Gläubiger durch Vertrag mit einem anderen auf diesen übertragen werden (Abtretung)“ (§ 398 S. 1 BGB). „Mit dem Abschluss des Vertrags tritt der neue Gläubiger an die Stelle des bisherigen Gläubigers“ (§ 398 S. 2 BGB).
Woran gemessen wird
Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.
- durch Vertrag mit einem anderen auf diesen übertragen
- tritt der neue Gläubiger an die Stelle des bisherigen Gläubigers
Fundstellen
Woher der Wortlaut stammt
§ 398 BGB · Gesetzeswortlaut