Abtretung

Bereicherungsrecht / GoA · Feld 2 · D-2.09 · Definition aus ALEX – Tutor

Der Wortlaut

„Eine Forderung kann von dem Gläubiger durch Vertrag mit einem anderen auf diesen übertragen werden (Abtretung)“ (§ 398 S. 1 BGB). „Mit dem Abschluss des Vertrags tritt der neue Gläubiger an die Stelle des bisherigen Gläubigers“ (§ 398 S. 2 BGB).

Woran gemessen wird

Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.

  • durch Vertrag mit einem anderen auf diesen übertragen
  • tritt der neue Gläubiger an die Stelle des bisherigen Gläubigers

Fundstellen

Woher der Wortlaut stammt

§ 398 BGB · Gesetzeswortlaut

Diesen Wortlaut zu lesen ist das eine. In ALEX – Tutor schreibst du ihn selbst auf, bekommst ihn gegen die tragenden Wörter gemessen — und dann so lange wiedervorgelegt, bis er sitzt: nach der Vergessenskurve, nicht nach Gefühl. Was daneben ging, steht abends im Fehlerprotokoll; ganze Klausuren gehen in die Korrektur. Kostenlos anmelden.

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