Der Wortlaut
Abgeliefert ist die Ware, wenn sie durch den Verkäufer so in den Machtbereich des Käufers gelangt ist, dass dieser sie untersuchen kann. Abgeliefert ist sie auch dann, wenn sie in den Machtbereich eines vom Käufer bestimmten Empfängers gelangt, sofern dort untersucht werden kann. Der Verkäufer darf sich zur Ablieferung eines Dritten bedienen.
Woran gemessen wird
Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.
- durch den Verkäufer
- Machtbereich des Käufers
- untersuchen kann
- auch dann
- Machtbereich eines vom Käufer bestimmten Empfängers
- sofern dort untersucht werden kann
- Dritten bedienen
Fundstellen
Woher der Wortlaut stammt
§ 377 I HGB · Rechtsprechungsformel, st. Rspr. des BGH