Ablieferung

Handels- und Gesellschaftsrecht · Feld 6 · D-6.03 · Definition aus ALEX – Tutor

Der Wortlaut

Abgeliefert ist die Ware, wenn sie durch den Verkäufer so in den Machtbereich des Käufers gelangt ist, dass dieser sie untersuchen kann. Abgeliefert ist sie auch dann, wenn sie in den Machtbereich eines vom Käufer bestimmten Empfängers gelangt, sofern dort untersucht werden kann. Der Verkäufer darf sich zur Ablieferung eines Dritten bedienen.

Woran gemessen wird

Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.

  • durch den Verkäufer
  • Machtbereich des Käufers
  • untersuchen kann
  • auch dann
  • Machtbereich eines vom Käufer bestimmten Empfängers
  • sofern dort untersucht werden kann
  • Dritten bedienen

Fundstellen

Woher der Wortlaut stammt

§ 377 I HGB · Rechtsprechungsformel, st. Rspr. des BGH

Diesen Wortlaut zu lesen ist das eine. In ALEX – Tutor schreibst du ihn selbst auf, bekommst ihn gegen die tragenden Wörter gemessen — und dann so lange wiedervorgelegt, bis er sitzt: nach der Vergessenskurve, nicht nach Gefühl. Was daneben ging, steht abends im Fehlerprotokoll; ganze Klausuren gehen in die Korrektur. Kostenlos anmelden.

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