Schuldrecht BT · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
R hat am 12. August 2026 bei der Gastronomiehandlung K eine Siebträgermaschine der Serienfertigung für 4.200 € gekauft. Die Maschine zieht von Anfang an Falschluft; der Brühdruck bricht mitten im Bezug ein. R verlangt Nachbesserung. Ks Techniker tauscht erst die Dichtung, dann die Pumpe — der Fehler bleibt. Jetzt verlangt R die Lieferung einer neuen Maschine desselben Typs.
Mit dem Verlangen nach Nachbesserung hat R ihr Wahlrecht verbraucht (§§ 262, 263 II BGB).
§ 242 BGB zieht die Grenze für den Wechsel zwischen den beiden Arten der Nacherfüllung.
K kann die Nachlieferung nur unter den Voraussetzungen des § 439 IV BGB verweigern.
Beim Stückkauf ist die Nachlieferung nach § 439 I Alt. 2 BGB begriffsnotwendig unmöglich (§ 275 I BGB).
§ 439 VI 1 BGB trägt das Argument, dass der Gesetzgeber Stück- und Gattungskauf nicht unterscheidet.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Schuldrecht BT weiterlesen.
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