Zweijahresfrist der Ablaufhemmung (§ 171 X AO)

Steuerrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Im Februar 2025 wird der geänderte Feststellungsbescheid für Viktors KG bekannt gegeben. Sein Einkommensteuerbescheid für 2018 ist eigentlich schon bestandskräftig und die reguläre Festsetzungsfrist ist längst abgelaufen.

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    Der Einkommensteuerbescheid von Viktor ist ein abgeleiteter Bescheid (Folgebescheid), der an den Grundlagenbescheid der KG gebunden ist.

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    Eine Änderung des bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids ist wegen der abgelaufenen regulären Festsetzungsfrist (31.12.2023) grundsätzlich ausgeschlossen.

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    Die Festsetzungsfrist für den Einkommensteuerbescheid endet nach § 171 Abs. 10 Satz 1 AO nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach Bekanntgabe des Grundlagenbescheids.

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    Die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 10 AO für den im Februar 2025 bekannt gegebenen Grundlagenbescheid der KG endet im Februar 2027.

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    Viktor kann verlangen, dass der Einkommensteuerbescheid 2018 auch nach Ablauf der normalen Festsetzungsfrist noch an den geänderten Grundlagenbescheid angepasst wird.

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