Zwei Zeugen, zwei Versionen

Zivilprozessrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

V verlangt von W 9.000 Euro zurück und behauptet, W habe ihr beim Verkauf des Wagens Unfallfreiheit zugesichert. W bestreitet das ausdrücklich. Zwei Zeugen sagen gegenläufig aus, und das Gericht bleibt nach der Beweisaufnahme unentschieden.

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    Hat W die Zusicherung ausdrücklich bestritten, gilt sie nicht nach § 138 III ZPO als zugestanden.

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    Die objektive Beweislast trifft V, weil die Zusicherung ein ihr günstiges Tatbestandsmerkmal ist (§ 286 I 1 ZPO).

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    Das Beweismaß des § 286 I 1 ZPO verlangt eine jeden Zweifel ausschließende, mathematische Sicherheit.

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    Bleibt es beim non liquet, wird die Klage abgewiesen, obwohl die Zusicherung nicht widerlegt ist.

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    Ein Anscheinsbeweis kehrt die Beweislast um, so dass W die Zusicherung widerlegen müsste (§ 286 I 1 ZPO).

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