Strafrecht III · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 7 Aussagen zu beurteilen
Das Schöffengericht hat am Donnerstag, dem 10. September 2026, die Verhandlung geschlossen. In der Beratung will die Vorsitzende R freisprechen, die Schöffen S1 und S2 wollen verurteilen. In der Straffrage will S1 ein Jahr und sechs Monate, S2 ein Jahr, R acht Monate. Eine dem Gericht zur Ausbildung zugewiesene Person sitzt dabei. Verkündet werden soll am 25. September.
Dass eine dem Amtsgericht zur Ausbildung zugewiesene Person bei der Beratung zugegen ist, setzt die Gestattung des Vorsitzenden voraus.
Die Schöffen stimmen vor R, und unter ihnen stimmt der jüngere vor dem älteren; R stimmt zuletzt.
Die Zweidrittelmehrheit für den Schuldspruch und die Rechtsfolgen der Tat steht in § 196 I GVG, der die Mehrheiten des Gerichts regelt.
R muss über die Strafe mitstimmen, obwohl sie freisprechen wollte — enthalten darf sie sich nicht.
Weil in der Straffrage keine Meinung zwei Stimmen hat, gilt nach § 196 III 2 GVG die mildeste — also acht Monate.
Die Urteilsgründe müssen verlesen werden; die mündliche Mitteilung ihres wesentlichen Inhalts genügt nur mit Zustimmung der Beteiligten.
Wird das Urteil erst am 25. September verkündet, ist mit der Hauptverhandlung von neuem zu beginnen.
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