Zwangsweises Entsperren eines Smartphones per Fingerabdruck (§ 81b StPO)

Strafrecht I · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 4 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Bei der richterlich angeordneten Durchsuchung der Wohnung der Beschuldigten Aylin Terzi finden die Beamten ein gesperrtes Smartphone. Da Terzi das Passwort verschweigt, drückt ein Beamter ihren Zeigefinger gewaltsam auf den Sensor, um das Gerät zu entsperren.

  1. Aussage 1 von 4 · Richtig oder falsch?

    Das Auflegen des Fingers stellt eine unzulässige Selbstbelastung nach dem Grundsatz nemo tenetur dar, weil der Körper als Beweismittel eingesetzt wird.

  2. Aussage 2 von 4 · Richtig oder falsch?

    Die Maßnahme lässt sich auf § 81b Abs. 1 StPO in Verbindung mit den allgemeinen Durchsuchungsvorschriften stützen.

  3. Aussage 3 von 4 · Richtig oder falsch?

    Das erzwungene Preisgeben des Passworts wäre rechtlich genauso zulässig wie das Auflegen des Fingers, da beides zum selben Ergebnis führt.

  4. Aussage 4 von 4 · Richtig oder falsch?

    Da das Smartphone nun entsperrt ist, dürfen die Beamten uneingeschränkt alle darauf befindlichen privaten Daten und Chats auswerten.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Strafrecht I weiterlesen.

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