Steuerrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 4 Aussagen zu beurteilen
Anton und Mara sind verheiratet, leben zusammen und erzielen ein gemeinsames zu versteuerndes Einkommen von 80.000 €, wobei Mara selbst kein Einkommen hat.
Ehegatten müssen sich zwingend für die Zusammenveranlagung entscheiden, ein Wahlrecht zur Einzelveranlagung besteht nicht.
Die Voraussetzungen der Zusammenveranlagung (§ 26b EStG) erfordern unter anderem eine rechtgültige Ehe und dass die Ehegatten nicht dauernd getrennt leben.
Die Voraussetzungen müssen zwingend während des gesamten Veranlagungszeitraums an jedem einzelnen Tag ununterbrochen vorgelegen haben.
Bei der Zusammenveranlagung wird für die Einkommensteuerberechnung der Splittingtarif nach § 32a Abs. 5 EStG angewendet.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Steuerrecht weiterlesen.
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