Zusammenveranlagung & Splittingtarif

Steuerrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 4 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Anton und Mara sind verheiratet, leben zusammen und erzielen ein gemeinsames zu versteuerndes Einkommen von 80.000 €, wobei Mara selbst kein Einkommen hat.

  1. Aussage 1 von 4 · Richtig oder falsch?

    Ehegatten müssen sich zwingend für die Zusammenveranlagung entscheiden, ein Wahlrecht zur Einzelveranlagung besteht nicht.

  2. Aussage 2 von 4 · Richtig oder falsch?

    Die Voraussetzungen der Zusammenveranlagung (§ 26b EStG) erfordern unter anderem eine rechtgültige Ehe und dass die Ehegatten nicht dauernd getrennt leben.

  3. Aussage 3 von 4 · Richtig oder falsch?

    Die Voraussetzungen müssen zwingend während des gesamten Veranlagungszeitraums an jedem einzelnen Tag ununterbrochen vorgelegen haben.

  4. Aussage 4 von 4 · Richtig oder falsch?

    Bei der Zusammenveranlagung wird für die Einkommensteuerberechnung der Splittingtarif nach § 32a Abs. 5 EStG angewendet.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Steuerrecht weiterlesen.

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