Steuerrecht · Einkommensteuer und Abgabenordnung · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 3 Aussagen zu beurteilen
Felix ermittelt seinen Gewinn nach § 4 III EStG und hat zum Jahresende offene Kundenforderungen und noch nicht bezahlte Lieferantenrechnungen. Die Frage ist, ob sich diese offenen Posten auf den Gewinn des laufenden Jahres auswirken. Felix möchte wissen, wie diese Posten in seiner Einnahmen-ürberschussrechnung (Eßr) berücksichtigt werden.
Offene Forderungen und Verbindlichkeiten werden bei der Eßr nach dem Soll-Prinzip berücksichtigt.
Offene Forderungen und Verbindlichkeiten haben keine Auswirkungen auf den Gewinn des laufenden Jahres bei der Eßr.
Die offenen Posten werden erst bei Zahlung in der Eßr erfasst.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Steuerrecht · Einkommensteuer und Abgabenordnung weiterlesen.
Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe Tiefenkorrektur, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.