Wo der Anspruch endet

Lehrstoff · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Der Bebauungsplan der Gemeinde G setzt ein allgemeines Wohngebiet, zwei Vollgeschosse und eine Baugrenze fest; östlich schließt unmittelbar eine unbeplante Lage an, deren Bebauung einem Gewerbegebiet entspricht. Am 15. Juni 2026 genehmigt L im Plangebiet auf FlNr. 340 ein Wohnhaus mit drei Vollgeschossen, dessen Ostwand die Baugrenze um 3,00 m überschreitet — beides über Befreiungen nach § 31 II BauGB —, und in der Gewerbelage auf FlNr. 402 eine Lackiererei. N wohnt im Plangebiet auf FlNr. 341.

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    Das dritte Vollgeschoss betrifft das Maß der baulichen Nutzung; der Gebietserhaltungsanspruch trägt es nicht.

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    Die überschrittene Baugrenze ist drittschützend, weil sie den Abstand zum Nachbargrundstück sichert.

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    Gegen die Lackiererei bleibt dem N allein das Rücksichtnahmegebot; der Gebietserhaltungsanspruch endet an der Gebietsgrenze.

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    Weil § 31 II BauGB die Würdigung nachbarlicher Interessen verlangt, ist jede Befreiung drittschützend.

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    Entspräche die östliche Lage keinem Gebietstyp der BauNVO, gäbe es dort schon keinen Gebietserhaltungsanspruch.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Lehrstoff weiterlesen.

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