Lehrstoff · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen
Der Bebauungsplan der Gemeinde G setzt ein allgemeines Wohngebiet, zwei Vollgeschosse und eine Baugrenze fest; östlich schließt unmittelbar eine unbeplante Lage an, deren Bebauung einem Gewerbegebiet entspricht. Am 15. Juni 2026 genehmigt L im Plangebiet auf FlNr. 340 ein Wohnhaus mit drei Vollgeschossen, dessen Ostwand die Baugrenze um 3,00 m überschreitet — beides über Befreiungen nach § 31 II BauGB —, und in der Gewerbelage auf FlNr. 402 eine Lackiererei. N wohnt im Plangebiet auf FlNr. 341.
Das dritte Vollgeschoss betrifft das Maß der baulichen Nutzung; der Gebietserhaltungsanspruch trägt es nicht.
Die überschrittene Baugrenze ist drittschützend, weil sie den Abstand zum Nachbargrundstück sichert.
Gegen die Lackiererei bleibt dem N allein das Rücksichtnahmegebot; der Gebietserhaltungsanspruch endet an der Gebietsgrenze.
Weil § 31 II BauGB die Würdigung nachbarlicher Interessen verlangt, ist jede Befreiung drittschützend.
Entspräche die östliche Lage keinem Gebietstyp der BauNVO, gäbe es dort schon keinen Gebietserhaltungsanspruch.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Lehrstoff weiterlesen.
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