Wirtschaftliche und persönliche Opfergrenze der Leistung (§ 275 II BGB)

Schuldrecht AT · Schuldverhältnis und Leistungsstörung · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

E bringt der Restauratorin F ein Ölgemälde seiner Großmutter; restauriert ist es 4.000 € wert, vereinbart sind 3.500 €. Unter dem Firnis zeigt sich eine alte Hinterklebung, die nur unter dem Mikroskop zu lösen ist — am Markt 58.000 €. F stellt die Arbeit ein: So teuer mache sie das nicht.

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    Bezugspunkt des groben Missverhältnisses ist die vereinbarte Vergütung von 3.500 €, nicht das Leistungsinteresse des Gläubigers.

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    Die Opfergrenze ist überschritten, wenn 58.000 € Aufwand einem Bild von 4.000 € gegenüberstehen.

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    Hätte F den Aufwand durch ein untaugliches Lösungsmittel selbst verursacht, griffe die Einrede nicht.

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    Verweigert F persönlich die Arbeit, weil ihr Kind auf der Intensivstation liegt, hilft ihr ebenfalls § 275 II BGB.

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    Neben § 275 II BGB stehen im Kaufrecht und im Werkvertragsrecht eigene Regeln mit niedrigerer Schwelle.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Schuldrecht AT · Schuldverhältnis und Leistungsstörung weiterlesen.

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