Zivilrecht VII · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Landgericht Ansbach, 4 O 1142/26. Eine Beschlussverfügung vom Donnerstag, dem 15. Oktober 2026, gibt dem Schreiner Tobias Hillenbrand auf, die CNC-Fräse an den Gerichtsvollzieher zur Verwahrung herauszugeben; erwirkt hat sie die Fensterbau Grasser GmbH. Der Gerichtsvollzieher nimmt die Maschine am 22. Oktober 2026 weg. Am Montag, dem 26. Oktober 2026, sitzt Hillenbrand beim Anwalt.
Gegen die Beschlussverfügung ist der Widerspruch statthaft, und eine Frist, binnen der Hillenbrand ihn erheben müsste, nennt das Gesetz nicht.
Bis das Landgericht über den Widerspruch entschieden hat, bleibt die Fräse beim Gerichtsvollzieher; der Widerspruch allein ändert daran nichts.
Beantragt Hillenbrand zugleich die einstweilige Einstellung, muss er nicht glaubhaft machen, dass er zur Sicherheitsleistung außerstande ist.
Über diesen Antrag bekommt Hillenbrand die Fräse ohne Sicherheitsleistung zurück, weil § 924 Abs. 3 Satz 2 ZPO den ganzen § 707 Abs. 1 ZPO entschärft.
Von § 924 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 924 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO, § 707 Abs. 2 Satz 2 ZPO und § 928 Abs. 1 ZPO tragen genau zwei eine geltende Regel.
Lehnt das Landgericht die einstweilige Anordnung ab, kann Hillenbrand dagegen sofortige Beschwerde einlegen; es ist eine Entscheidung im Vollstreckungsverfahren.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Zivilrecht VII weiterlesen.
Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe Tiefenkorrektur, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.