Sachenrecht · Eigentum, Besitz und dingliche Sicherheiten · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 7 Aussagen zu beurteilen
Der Milchviehbetrieb des A ist mit einer Grundschuld zugunsten der Bank N belastet. R baut A einen Melkstand ein — auf Betonfundamenten verankert, an Milchleitung und Vakuumanlage des Stalls angeschlossen — und liefert einen Futtermischwagen, der frei auf dem Hof steht und täglich zur Fütterung läuft. Beides steht unter Eigentumsvorbehalt. A zahlt nicht; R tritt nach fruchtloser Fristsetzung vom Kaufvertrag zurück und will beides holen.
Der Melkstand ist mit dem Einbau wesentlicher Bestandteil des Gebäudes geworden (§ 94 II BGB).
Der Eigentumsvorbehalt der R am Melkstand besteht gleichwohl bis zur vollständigen Zahlung fort (§ 449 I BGB).
Der Futtermischwagen ist dagegen Zubehör und bleibt eine eigene Sache (§§ 97 I 1, 98 Nr. 2 BGB).
R kann den Futtermischwagen von A nach § 985 BGB herausverlangen, nachdem sie zurückgetreten ist.
Der Futtermischwagen haftet der Bank N nach § 1120 BGB, weil er auf dem Hof steht.
Der Wagen bliebe auch dann außerhalb des Haftungsverbands, wenn A die letzte Rate noch bezahlt hätte.
Eine vom Mieter auf eigene Kosten eingebaute Einbauküche ist dagegen weder wesentlicher Bestandteil noch Zubehör.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Sachenrecht · Eigentum, Besitz und dingliche Sicherheiten weiterlesen.
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