Wer klagt auf den Werklohn

Handels- und Gesellschaftsrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Die Baumpflege GbR mit den Gesellschaftern S und T hat für eine Kommune unter gemeinsamem Namen Gehölzarbeiten ausgeführt und dafür 41.000 € nicht erhalten. Sie will klagen. Ihre Anwältin erwägt, vorsorglich auch S und T als Kläger zu benennen.

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    Die Parteifähigkeit knüpft an die Rechtsfähigkeit an: Parteifähig ist, wer rechtsfähig ist (§ 50 ZPO, § 705 II BGB).

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    Die Baumpflege GbR ist rechtsfähig, weil sie unter gemeinsamem Namen ein Unternehmen betreibt (§ 705 II, III BGB).

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    Die Baumpflege GbR kann sowohl selbst klagen als auch verklagt werden (§ 50 ZPO, § 705 II BGB).

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    Gläubiger des Werklohns sind S und T gemeinschaftlich, sodass die Klage in ihrem Namen zu erheben ist (§ 713 BGB).

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    Klagten S und T zusätzlich selbst, machten sie eine ihnen zustehende Forderung geltend (§ 713 BGB).

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Handels- und Gesellschaftsrecht weiterlesen.

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