Arbeitsrecht · 1. Staatsexamen · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen
S kündigt dem schwerbehinderten Zuschneider A nach vierzehn Jahren schriftlich zum 30. Juni. Das Schreiben geht am 12. Mai zu, die Zustimmung des Integrationsamts wird A erst am 2. Juni bekanntgegeben. A klagt am 20. Juni; S rechnet ab dem Zugang und hält das für verspätet. Ergänzende Fallangaben: Die Zustimmung wurde S bereits am 4. Mai erteilt. Das Schreiben enthält den Zusatz „hilfsweise zum nächstzulässigen gesetzlichen Termin“. Abweichende Kündigungsfristen sind nicht vereinbart.
Die Klagefrist des § 4 S. 1 KSchG begann für A mit dem Zugang des Kündigungsschreibens am 12. Mai.
Die Ausnahme, die A rettet, steht in einem Satz des § 4 KSchG und nicht in einem Absatz.
A hat die Frist des § 4 S. 1 KSchG mit seiner Klage vom 20. Juni gewahrt.
Die Kündigungsfrist für A beträgt fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 II Nr. 5 BGB).
Weil S die Frist zu kurz bemessen hat, ist die Kündigung unwirksam und das Arbeitsverhältnis besteht fort.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Arbeitsrecht · 1. Staatsexamen weiterlesen.
Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe Tiefenkorrektur, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.