Zivilprozessrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen
P verlangt von dem Installateur I 7.000 Euro Schadensersatz für einen Wasserschaden. Der Sachverständige errechnet 9.800 Euro. Sein schriftliches Gutachten ist I nie übermittelt worden. Das Amtsgericht verurteilt I zur Zahlung von 9.800 Euro.
Das Gericht durfte 9.800 Euro zusprechen, weil der Schaden in dieser Höhe feststeht (§ 308 I 1 ZPO).
Das Gericht hätte darauf hinwirken müssen, dass P seinen Antrag erweitert (§ 139 I 2 ZPO).
Das Urteil verletzt den Anspruch des I auf rechtliches Gehör, weil er das Gutachten nie erhalten hat (Art. 103 I GG).
I kann das Urteil mit der Anhörungsrüge angreifen (§ 321a I 1 Nr. 1 ZPO).
Den Mangel der Prozessfähigkeit müsste das Gericht auch ohne Rüge berücksichtigen (§ 56 I ZPO).
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