Wartezeit und Vorbeschäftigung beim Kündigungsschutz (§ 1 I KSchG)

Arbeitsrecht · 1. Staatsexamen · Individual- und Kollektivarbeitsrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Y tritt am 1. Februar 2026 in die Lackiererei der A mit vierzig Arbeitnehmern ein. Sein erstes Arbeitsverhältnis dort dauerte vom 1. März 2025 bis zum 15. Januar 2026 und endete wegen einer Auftragsflaute. A stellt ihn auf demselben Arbeitsplatz zu denselben Bedingungen wieder ein. Am 20. Juli 2026 geht ihm die schriftliche Kündigung zum 31. August zu; A trägt keinen Kündigungsgrund vor. Y erhebt am 5. August 2026 Kündigungsschutzklage.

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    Der Kündigungsschutz greift erst, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat (§ 1 I KSchG, § 23 I 3 KSchG).

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    Für die Wartezeit des Y kommt es auf den Zugang der Kündigung an (§ 1 I KSchG, § 130 I 1 BGB).

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    Die Unterbrechung im Januar 2026 lässt die Wartezeit des § 1 I KSchG in jedem Fall neu beginnen.

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    Y trägt die Beweislast für die Tatsachen, die die Kündigung bedingen (§ 1 II 4 KSchG, § 1 III 3 KSchG).

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    Die Kündigung vom 20. Juli 2026 ist mangels Grundes sozial ungerechtfertigt (§ 1 II 1 KSchG, § 23 I 3 KSchG).

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Arbeitsrecht · 1. Staatsexamen · Individual- und Kollektivarbeitsrecht weiterlesen.

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